YouTube Dauerwerbesendung Kennzeichnungspflicht: Warum „Dauerwerbesendung“ auf der Plattform nicht reicht
Werden auf YouTube Produkte gezeigt, Marken gelobt und Kaufanreize gesetzt, stellt sich schnell die Frage: Handelt es sich um redaktionellen Content – oder um Werbung? Genau an dieser Stelle wird die YouTube Dauerwerbesendung Kennzeichnungspflicht zum Streitpunkt. Verbraucherschützer kritisieren, dass pauschale Hinweise wie „Dauerwerbesendung“ Zuschauerinnen und Zuschauer oft nicht klar genug darüber informieren, wer bezahlt, was beworben wird und wie die Zusammenarbeit aussieht.
Was steckt hinter dem Vorwurf der Schleichwerbung?
Im Kern geht es um Transparenz. Wenn Videos faktisch Werbezwecken dienen, müssen sie so gekennzeichnet sein, dass das Publikum die kommerzielle Absicht sofort erkennt. Eine unklare oder missverständliche Einblendung kann den Eindruck erwecken, es handele sich um neutrale Empfehlungen. Genau dort beginnt das Risiko von Schleichwerbung – also Werbung, die als unabhängiger Inhalt erscheint.
Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass eine bloße Sammelkennzeichnung („Dauerwerbesendung“) häufig zu wenig differenziert. Denn Zuschauer erfahren dadurch nicht zwingend, ob es um bezahlte Produktplatzierung, Affiliate-Links, Rabattcodes, gesponserte Inhalte oder eine andere Form der Kooperation geht.
Dauerwerbesendung auf YouTube: Kennzeichnung muss eindeutig sein
Die Kennzeichnungspflichten zielen darauf, Werbung klar von Inhalt zu trennen. Bei YouTube-Videos bedeutet das praktisch: Hinweise müssen klar, unmissverständlich und rechtzeitig erfolgen. Ein kurzer Text irgendwo in der Beschreibung oder eine uneindeutige Formulierung reicht oft nicht aus, wenn der Werbecharakter bereits im Video selbst dominiert.
Entscheidend ist, dass Nutzerinnen und Nutzer ohne Interpretationsspielraum erkennen, dass es sich um Werbung handelt – und in welchem Umfang.
Welche Formen von Werbung sind besonders relevant?
Auf YouTube vermischen sich Content und Kommerz schnell. Für die Einordnung sind typische Konstellationen wichtig, bei denen eine Kennzeichnung regelmäßig eine zentrale Rolle spielt:
- Bezahlte Kooperationen: Marken bezahlen für ein Video, eine Integration oder eine Produktvorstellung.
- Produktplatzierung: Produkte werden sichtbar oder inhaltlich prominent eingebaut.
- Affiliate-Marketing: Links führen zu Shops; bei Käufen fließt eine Provision.
- Rabattcodes: Creator bewerben Codes und erhalten Vergütung oder Umsatzbeteiligung.
- PR-Samples: Kostenlose Produkte können ebenfalls Kennzeichnungsfragen auslösen, wenn daraus Werbung wird.
Je stärker ein Video auf Absatzförderung ausgerichtet ist, desto höher sind die Anforderungen an die transparente Darstellung der kommerziellen Interessen.
Medienrecht und Verbraucherinteressen: Warum klare Regeln zählen
Rechtlich bewegt sich das Thema im Spannungsfeld aus Medienrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz. Die Grundidee ist konstant: Werbliche Inhalte dürfen nicht „versteckt“ werden. Plattformformate ändern die Ausspielung, aber nicht das Ziel der Regeln.
Für Zuschauerinnen und Zuschauer hat das ganz praktische Folgen. Eine korrekte Kennzeichnung hilft, Aussagen besser einzuordnen: Ist das eine unabhängige Einschätzung – oder eine bezahlte Empfehlung? Gerade bei stark personalisierten Creator-Formaten wirkt Werbung oft besonders glaubwürdig. Deshalb ist Transparenz ein zentrales Instrument gegen Irreführung.
Woran sich Creator und Unternehmen orientieren können
Wer rechtssicher handeln will, sollte Kennzeichnungen so wählen, dass sie ohne Vorwissen verständlich sind. Relevante Punkte sind:
- Frühe Erkennbarkeit: Hinweis zu Beginn des Videos und nicht erst am Ende.
- Klare Sprache: Begriffe wie „Werbung“, „Anzeige“ oder „bezahlte Partnerschaft“ sind in der Regel eindeutiger als vage Formeln.
- Konkretheit: Wenn möglich benennen, ob es eine Kooperation gibt und welche Marke beteiligt ist.
- Konsistenz: Hinweis im Video, in der Beschreibung und bei Plattform-Tools einheitlich.
Je klarer die Trennung zwischen Werbung und redaktionellem Teil gelingt, desto geringer ist das Risiko von Abmahnungen und Vertrauensverlust.
Einordnung: „Dauerwerbesendung“ ist kein Freifahrtschein
Die Debatte zeigt, dass pauschale Kennzeichnungen auf YouTube nicht automatisch ausreichen. Eine Dauerwerbesendung kann zwar signalisieren, dass ein Video werblich geprägt ist. Doch ohne klare, verständliche und konkrete Information bleibt für das Publikum oft offen, was genau dahintersteht. Genau das ist der Kern der Kritik: Transparenz muss für Nutzer erkennbar sein – nicht nur formal vorhanden.
Für die Praxis heißt das: Wer Content mit Werbeelementen produziert oder beauftragt, sollte Kennzeichnung und Darstellung so gestalten, dass keine Zweifel über den kommerziellen Zweck entstehen. Das ist nicht nur juristisch relevant, sondern auch eine Frage der Glaubwürdigkeit.

