IT-Störung am Flughafen Düsseldorf: Systeme wieder stabil, aber viele Reisende verpassen ihre Flüge
Nach einer massiven IT-Störung am Flughafen Düsseldorf läuft der Betrieb wieder, doch für zahlreiche Passagiere kam die Entwarnung zu spät. Check-in-Schalter blieben zeitweise geschlossen, Bordkarten konnten nicht ausgestellt werden, Flüge starteten ohne gebuchte Gäste. Der Vorfall zeigt, wie verwundbar der digitale Ablauf an einem internationalen Airport ist – und welche Folgen das für Reisende haben kann.
Was am Morgen am Düsseldorfer Flughafen passiert ist
Am frühen Morgen kam es am Flughafen Düsseldorf zu einer umfassenden IT-Panne. Nach Angaben des Airports waren zentrale Systeme betroffen, die für den Check-in, die Gepäckabfertigung und die Passagierdaten benötigt werden. In der Folge konnten einzelne Airlines zeitweise keine Bordkarten ausstellen, Warteschlangen wuchsen schnell an.
Fluggäste berichteten von chaotischen Szenen an den Schaltern. Einige Reisende wurden auf spätere Verbindungen umgebucht, andere mussten ihre Reisepläne komplett neu organisieren. Besonders betroffen waren Passagiere mit knappen Umsteigezeiten oder frühen Abflügen.
Ursache der IT-Panne und aktuelle Lage
Die genaue Ursache der IT-Störung war zunächst unklar. Der Flughafen sprach von einem technischen Problem in der eigenen Systemlandschaft, das in enger Abstimmung mit externen Dienstleistern analysiert wurde. Hinweise auf einen Cyberangriff lagen demnach nicht vor.
Inzwischen sind die betroffenen Anwendungen nach Flughafenangaben wieder in Betrieb. Die Check-in-Prozesse laufen, Gepäck wird regulär abgefertigt, und die Airlines können ihre Systeme wieder vollständig nutzen. Dennoch rechnet der Airport damit, dass es im Tagesverlauf vereinzelt zu Nachwirkungen wie Verspätungen oder Verschiebungen im Flugplan kommen kann.
Folgen für Passagiere: verpasste Flüge und lange Wartezeiten
Für viele Fluggäste hatte die Störung spürbare Konsequenzen. Weil der Check-in über längere Zeit nur eingeschränkt möglich war, starteten einige Maschinen ohne alle gebuchten Passagiere. Wer zu spät an den Schalter kam oder in der Warteschlange feststeckte, verpasste seinen Flieger trotz rechtzeitiger Anreise.
- Teilweise mehrstündige Wartezeiten am Check-in
- Umbuchungen auf spätere Flüge, teils erst am Folgetag
- Unsicherheit über Anschlussverbindungen und Reisepläne
Der Flughafen Düsseldorf rät Reisenden, ihre Verbindungen vor der Anreise zu prüfen und sich bei Unklarheiten direkt an die jeweilige Airline zu wenden. Zudem sollten Passagiere weiterhin mit einem zeitlichen Puffer planen, falls es zu Nachläufern im Betriebsablauf kommt.
Reaktionen des Flughafens und Lehren aus dem Vorfall
Der Airport entschuldigte sich bei den Betroffenen für die Unannehmlichkeiten und betonte, man arbeite mit Hochdruck daran, ähnliche Störungen künftig zu vermeiden. Interne Abläufe und Notfallpläne sollen nach dem Vorfall überprüft und angepasst werden.
Branchenexperten sehen in der Panne ein Beispiel für die zunehmende Abhängigkeit der Luftfahrt von komplexen IT-Strukturen. Fällt ein zentrales System aus, geraten gleich mehrere Prozessketten ins Stocken – von der Bordkartenausgabe über die Sicherheitskontrolle bis hin zur Gepäcklogistik.
Was Reisende jetzt beachten sollten
Auch wenn der Flugbetrieb am Flughafen Düsseldorf wieder läuft, sollten Passagiere wachsam bleiben. Kurzfristige Änderungen im Flugplan sind möglich, insbesondere bei Airlines mit dichter Taktung oder stark ausgelasteten Strecken.
- Flugstatus vorab auf den Webseiten der Airlines prüfen
- Empfohlene Vorlaufzeiten für Anreise und Check-in einhalten
- Reiseunterlagen und Buchungsbestätigungen digital und in Papierform bereithalten
Reisende, die aufgrund der IT-Störung ihren Flug verpasst haben, sollten ihre Ansprüche direkt mit der Fluggesellschaft klären. Je nach Einzelfall kommen Umbuchungen, Erstattungen oder Unterstützungsleistungen in Betracht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Flughafen Düsseldorf
- Luftfahrt-Bundesamt
- Bundesnetzagentur
- Bundesregierung – Verkehr und digitale Infrastruktur
- Europäische Union – Fluggastrechte
Quelle: RP Online

