YouTube-Sperre und Zweitkanäle: Wann Creator ihre Accounts weiter betreiben dürfen
Die Sperrung eines YouTube-Kanals kann für Creator existenzbedrohend sein – vor allem, wenn plötzlich auch weitere Kanäle betroffen sind. Ein aktuelles Urteil eines deutschen Gerichts setzt der Praxis der Plattform nun Grenzen und stärkt die Rechte von YouTubern. Im Kern geht es um die Frage: Darf YouTube nach einer Sperre auch Zweitkanäle dichtmachen oder müssen diese wieder freigeschaltet werden?
Hintergrund: Gekündigter Hauptkanal, gesperrter Zweitkanal
Ausgangspunkt des Rechtsstreits war ein YouTuber, dessen Hauptkanal von der Plattform gekündigt wurde. Kurz darauf sperrte YouTube auch seinen weiteren Kanal und berief sich auf die eigenen Nutzungsbedingungen. Diese sehen vor, dass bei einer Kündigung des Haupt-Accounts sämtliche verbundenen Konten beendet werden können.
Der betroffene Creator wehrte sich gegen die zusätzliche Sperre. Er argumentierte, dass der Zweitkanal weder gegen Community-Richtlinien verstoßen habe noch inhaltlich mit den beanstandeten Videos des Hauptkanals verknüpft sei. Die Sperre sei daher unverhältnismäßig und verletze seine Rechte als Nutzer der Plattform.
Der Fall landete vor Gericht. Im Zentrum stand die Frage, ob YouTube seine vertragliche Stellung als Plattformbetreiber so weit ausdehnen darf, dass jede Sperre automatisch alle Kanäle eines Creators erfasst – unabhängig von konkreten Verstößen.
Gericht: YouTube muss Zweitkanal wieder freischalten
Das zuständige Gericht stellte sich im Ergebnis auf die Seite des YouTubers. Nach der Entscheidung ist YouTube verpflichtet, den gesperrten Zweitkanal wieder freizuschalten, wenn für diesen Kanal selbst keine eigenständigen Verstöße nachweisbar sind.
- Eine pauschale Sperre aller Kanäle eines Creators ist unzulässig.
- Maßnahmen müssen sich auf konkrete Verstöße des jeweiligen Kanals beziehen.
- Allgemeine Klauseln in Nutzungsbedingungen reichen für eine Total-Sperre nicht aus.
Die Richter betonten, dass YouTube zwar grundsätzlich berechtigt ist, bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Community-Richtlinien Sanktionen zu verhängen. Dies dürfe aber nicht zu einem automatischen „Rundumschlag“ führen, der ohne individuelle Prüfung auch rechtmäßig betriebene Kanäle trifft.
Vertragliche Bindung und AGB-Grenzen für Plattformbetreiber
Juristisch ordnete das Gericht die Beziehung zwischen YouTube und den Creatorn als vertragliches Nutzungsverhältnis ein. Mit der Eröffnung eines Kanals kommt ein Vertrag zustande, der nicht einseitig und schrankenlos von der Plattform ausgestaltet werden darf.
Entscheidend war dabei die Kontrolle der Nutzungsbedingungen nach deutschem AGB-Recht. Klauseln, die YouTube das Recht einräumen, bei einer Sperre eines Accounts automatisch alle weiteren Kanäle eines Nutzers zu beenden, wurden kritisch bewertet. Sie benachteiligen Creator unangemessen, wenn keine konkrete Pflichtverletzung in Bezug auf den jeweiligen Kanal vorliegt.
Das Gericht stellte klar, dass Plattformbetreiber ihre Richtlinien zwar weitgehend selbst bestimmen können, diese aber im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben stehen müssen. Eine generelle Koppelung („Fällt ein Kanal, fallen alle“) überschreitet diese Grenzen, wenn sie ohne Einzelfallprüfung angewendet wird.
Konsequenzen für YouTuber und Plattform-Strategien
Für Creator hat die Entscheidung erhebliche praktische Bedeutung. Sie können sich künftig besser dagegen wehren, dass mit der Sperrung eines Hauptkanals automatisch auch weitere Projekte auf YouTube verschwinden, obwohl diese rechtlich unauffällig sind.
Aus der Entscheidung lassen sich mehrere Leitlinien ableiten:
- Jeder Kanal ist rechtlich eigenständig zu bewerten.
- Plattformen müssen konkrete Verstöße benennen, bevor sie Kanäle sperren.
- Creator haben einen Anspruch auf Wiederfreischaltung, wenn eine Sperre ohne tragfähige Grundlage erfolgt.
Für YouTube und andere Social-Media-Plattformen bedeutet das Urteil, dass sie ihre internen Prozesse und Richtlinien anpassen müssen. Pauschale Sperr-Mechanismen, die ohne Differenzierung alle Accounts einer Person betreffen, sind rechtlich riskant. Künftig dürfte eine sorgfältigere Dokumentation von Verstößen und eine kanalbezogene Prüfung erforderlich sein.
Rechtsschutz bei Sperren: Was betroffene Creator tun können
Das Urteil zeigt, dass sich der Gang vor Gericht lohnen kann, wenn eine Sperre als ungerechtfertigt empfunden wird. Betroffene Creator sollten zunächst die Gründe für die Sperre in Erfahrung bringen und die Kommunikation mit YouTube dokumentieren. Bleibt eine außergerichtliche Klärung erfolglos, kommen einstweilige Verfügungen oder Klagen auf Wiederfreischaltung in Betracht.
Besonders relevant ist dabei, ob der betroffene Kanal selbst gegen Richtlinien verstoßen haben soll oder ob die Sperre lediglich auf die Verbindung zu einem anderen, bereits gekündigten Account gestützt wird. Je eigenständiger ein Zweitkanal inhaltlich und organisatorisch geführt wird, desto besser stehen die Chancen, eine Wiederfreischaltung durchzusetzen.
Quellen und weiterführende Informationen
Weitere Hintergründe und rechtliche Einordnungen finden sich unter anderem hier:
- https://www.bmj.de
- https://www.bundesgerichtshof.de
- https://www.heise.de
- https://www.lto.de
- https://www.tagesschau.de
Quelle: wbs.legal

