Symbolbild: Arbeitgeber sitzt vor Monitor mit geöffnetem Chatverlauf, daneben Google-Logo; im Vordergrund verunsicherte Angestellte, die auf ihr Smartphone mit Messenger-Nachrichten blickt – Thema Überwachung und Speicherung betrieblicher und privater Chats am Arbeitsplatz.

Google-Update: So können Arbeitgeber private Nachrichten speichern

Arbeitgeber dürfen dienstliche Chats nur auf klarer Rechtsgrundlage, transparent, zweckgebunden und verhältnismäßig überwachen; private Nutzung und Mitbestimmungsrechte begrenzen dies stark. Unternehmen brauchen klare Regeln, technische Schutzmaßnahmen und Schulungen, Beschäftigte sollten Richtlinien kennen und Privates über eigene Geräte und Accounts kommunizieren. Google-Update: So können Arbeitgeber private Nachrichten speichern Weiterlesen