
Google erhält 403-Millionen-Euro-Bußgeld wegen Standortdaten
Die irische Datenschutzbehörde DPC hat gegen Google Ireland Bußgelder von insgesamt 403 Millionen Euro verhängt. Im Mittelpunkt steht die Verarbeitung von Standortdaten in den Funktionen „Web- & App-Aktivitäten“, „Standortverlauf“ und „Standortgenauigkeit“. Untersucht wurde der Zeitraum vom 25. Mai 2018 bis zum 4. Februar 2020.

DPC sieht mehrere Verstöße gegen die DSGVO
Nach der nun veröffentlichten Entscheidung beanstandet die DPC unter anderem Rechtmäßigkeit und Fairness bei der Verarbeitung von Standortdaten in „Web- & App-Aktivitäten“ und „Standortverlauf“. Zusätzlich nennt die Behörde Verstöße gegen Transparenzpflichten, Aufbewahrungsregeln und Rechenschaftspflichten.
Google muss die beanstandete Verarbeitung nach der Anordnung innerhalb von sechs Monaten in Einklang mit den Vorgaben bringen.

Es geht um historische Verarbeitung, nicht um den heutigen Zustand allein
Für die Einordnung ist der untersuchte Zeitraum entscheidend. Die DPC bewertet konkrete Datenverarbeitungen aus den Jahren 2018 bis Anfang 2020. Die Entscheidung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass sämtliche heutigen Google-Standortfunktionen unverändert genauso arbeiten.
Google erklärte gegenüber Reuters, das Verfahren betreffe frühere Richtlinien. Das Unternehmen verweist auf Änderungen, die seitdem eingeführt wurden, darunter zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten, automatische Löschoptionen und eine sparsamere Verarbeitung präziser Standortdaten. Diese Darstellung ändert nichts an der Entscheidung der Aufsichtsbehörde, gehört aber zur vollständigen Einordnung des Falls.

Welche Funktionen die Untersuchung betraf
- Web- & App-Aktivitäten: eine Google-Kontoeinstellung, die Aktivitäten in Google-Diensten speichern kann.
- Standortverlauf: speichert bei aktivierter Funktion besuchte Orte und Wege und stellt sie unter anderem in der privaten Zeitachse dar.
- Standortgenauigkeit: Android-Funktion zur genaueren Positionsbestimmung über zusätzliche Signale neben GPS.
Was Nutzer daraus mitnehmen können
Unabhängig vom historischen Verfahren lohnt sich ein Blick in die eigenen Google-Kontoeinstellungen. Dort kannst du prüfen, welche Aktivitäts- und Standortfunktionen aktiviert sind, welche Daten gespeichert werden und ob automatische Löschfristen gesetzt sind. Gerade bei lange bestehenden Konten können Einstellungen über Jahre unverändert geblieben sein.
Quellen: Data Protection Commission · Reuters zur Stellungnahme von Google

