
Brennende Powerbank: Lufthansa-Flug LH1170 muss nach Lyon ausweichen
Eine brennende Powerbank hat am Samstagabend den Lufthansa-Flug LH1170 von Frankfurt nach Lissabon zu einer außerplanmäßigen Landung in Lyon gezwungen. Nach Angaben der Airline geriet der Akku im Bereich eines Sitzes in Brand. Die Kabinencrew sicherte das Gerät in einer speziellen Lithium Safe Bag; der Airbus landete anschließend sicher in Frankreich.
Der Vorfall passt zu einem stark gestiegenen Suchinteresse nach „Powerbank Flugzeug“ in Deutschland. Für Reisende ist deshalb vor allem wichtig, zwischen den allgemeinen Regeln für Lithium-Akkus und den strengeren Vorgaben einzelner Airlines zu unterscheiden.

Was auf LH1170 passiert ist
Die Maschine war mit 198 Passagieren und sechs Besatzungsmitgliedern auf dem Weg nach Portugal. Lufthansa bestätigte gegenüber der dpa, dass die Powerbank eines Fluggastes im Bereich eines Sitzes Feuer fing. Die Crew isolierte das Gerät und entschied sich aus Sicherheitsgründen für Lyon als Ausweichflughafen. Verletzte wurden nicht gemeldet. Die Passagiere wurden für die Nacht in Hotels untergebracht und für die Weiterreise umgebucht.

Powerbanks gehören nicht ins Aufgabegepäck
Powerbanks gelten luftfahrtrechtlich als Ersatz-Lithiumbatterien. Die IATA sieht vor, dass solche Akkus in der Kabine transportiert werden. Bei Lithium-Ionen-Akkus liegt die übliche Grenze ohne besondere Zustimmung des Luftfahrtunternehmens bei 100 Wh; bis 160 Wh kann eine Genehmigung der Airline erforderlich sein.
Bei der Lufthansa-Gruppe gelten zusätzlich strengere Vorgaben: Die Nutzung und das Laden von Powerbanks an Bord ist untersagt. Nach den von Lufthansa bestätigten Regeln sollen sie außerdem nicht im Gepäckfach über den Sitzen liegen, sondern am Körper, in der Sitztasche oder im Handgepäck unter dem Vordersitz aufbewahrt werden. So bleibt ein überhitzender Akku schneller erreichbar.

Vor dem Flug Kapazität und Zustand prüfen
- Powerbank ins Handgepäck, nicht in den aufgegebenen Koffer.
- Wattstunden-Angabe auf dem Gehäuse prüfen und Airline-Regeln beachten.
- Beschädigte, aufgeblähte oder ungewöhnlich heiße Akkus nicht mitnehmen.
- Bei Rauch, Geruch oder starker Erwärmung sofort die Kabinencrew informieren.
Quellen
dpa-AFX / Lufthansa zum Vorfall
t-online/dpa zu den Lufthansa-Regeln
IATA-Hinweise zu Lithiumbatterien und Powerbanks
